Der rechtliche Rahmen des Evaluierungsprozesses

Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der zum jeweiligen Stichtag geltenden Qualitätssicherungsverordnung österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen hinsichtlich Einhaltung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch. Dies geschieht unabhängig davon, ob Verträge mit Krankenkassen bestehen oder nicht.

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Hier finden Sie die historische Qualitätssicherungsverordnung 2023, die Qualitätssicherungsverordnung 2018 sowie die aktuell gültige Hygieneverordnung 2014.