SIE HABEN INTERESSE ALS ÄRZTLICHER QUALITÄTSSICHERUNGSBEAUFTRAGTER DER ÖQMED TÄTIG ZU SEIN?

Wir freuen uns, dass Sie an einer Zusammenarbeit mit der ÖQMED interessiert sind. Im Rahmen der Evaluierungswellen sind wir stets auf der Suche nach ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten.

Damit Sie als ärztlicher Qualitätssicherungsbeauftragter in Frage kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Vertrauenswürdigkeit
  2. Kenntnisse in
    1. Rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Ärztegesetz, QS-VO, Hygieneverordnung, Medizinproduktegesetz,  Medizinproduktebetreiberverordnung und Gesundheitsqualitätsgesetz,
    2. Grundlagen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit,
    3. Soziale Kompetenz (Problemlösungstechniken, Moderation, Führung, Auditdurchführung, Gesprächsführung);
  3. Mindestens insgesamt fünf Jahre ärztliche hauptberufliche Tätigkeit mit Schwerpunkt in einer Ordination oder Gruppenpraxis.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, dann ist als nächster Schritt eine Nominierung durch Ihre Landesärztekammer erforderlich. Sobald Sie nominiert wurden, kommen wir auf Sie betreffend einer QS-Beauftragten-Schulung zu, die stattfindet, wenn in Ihrem Bundesland die Evaluierungswelle im Gange ist.

Welche Aufgaben erwarten mich als ärztlicher Qualitätssicherungsbeauftragter?

  • Stichprobenartige Ordinationsüberprüfungen
    Erläuterung: die Angaben der Selbstevaluierung werden stichprobenartig überprüft. Dafür wird ausschließlich automatisiert durch eine randomisierende Software eine Stichprobe von 10% gezogen. Die stichprobenartige Ordinationsüberprüfung erfolgt durch den ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten der ÖQMED. Der zu überprüfende Arzt wird schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich ein ärztlicher Qualitätssicherungsbeauftragter zwecks Terminvereinbarung zur Ordinationsüberprüfung meldet. Zudem erhält der zu überprüfende Arzt eine Checkliste zur Vorbereitung. Im Zuge der Ordinationsüberprüfung werden durch den ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten die Angaben, die der Arzt im Zuge der Selbstevaluierung getätigt hat, kontrolliert.
     
  • Ordinationsüberprüfungen bei Verweigerung der Selbstevaluierung
    Erläuterung: die Selbstevaluierung ist verpflichtend durchzuführen. Bei ungerechtfertigtem Fristversäumnis ist die ÖQMED verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen und zeitgleich einen Ordinationsbesuch für den Fall eines wiederholten Firstversäumnisses anzukündigen.
    Der zu überprüfende Arzt wird schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich ein ärztlicher Qualitätssicherungsbeauftragter zwecks Terminvereinbarung zur Ordinationsüberprüfung meldet. Zudem erhält der zu überprüfende Arzt eine Checkliste zur Vorbereitung. Im Zuge der Begehung werden durch den ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten die Erfüllung der Qualitätskriterien, die im Rahmen der Selbstevaluierung abgefragt worden wären, überprüft.
     
  • Spezifische Vor-Ort-Besuche
    Erläuterung: Die ÖQMED hat Vor-Ort-Besuche aufgrund begründeter Anregungen u.a. durch die Österreichische Ärztekammer, der Landesärztekammern, der Vertreter von Patienteninteressen und der Behörden durchzuführen.
    Der zu überprüfende Arzt wird schriftlich über den Termin der Ordinationsüberprüfung in Kenntnis gesetzt, sofern nicht zu befürchten ist, dass die objektive Kontrolle durch die Ankündigung behindert oder verhindert werden könnte. Die Terminkoordination erfolgt seitens der ÖQMED. Im Zuge der Begehung werden durch den ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten die Erfüllung der Qualitätskriterien, die im Rahmen der Selbstevaluierung abgefragt werden/wurden, überprüft. Bei spezifischen Vor-Ort-Besuchen sind zudem Vertreter der ÖQMED sowie unter Umständen auch Vertreter der jeweiligen Landesärztekammer, jeweiligen Patientenvertretung und der zuständigen Behörde anwesend.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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