Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der zum jeweiligen Stichtag geltenden Qualitätssicherungsverordnung österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen hinsichtlich Einhaltung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch. Dies geschieht unabhängig davon, ob Verträge mit Krankenkassen bestehen oder nicht.
Der rechtliche Rahmen des Evaluierungsprozesses
Qualitätssicherungsverordnung 2023
- Qualitätssicherungsverordnung 2023 (PDF)
- Anlage 1 - Ausstattungslisten (PDF)
- Anlage 2 - Weiterbildungscurriculum für Qualitätssicherungsbeauftragte (PDF)
Hygieneverordnung 2014 (Stand 1.1.2023)
- Hygieneverordnung 2014 (Konsolidierte Fassung per 1.1.2023, PDF)
- Anlage 1 - Information der MitarbeiterInnen (PDF)
- Anlage 2 - Bauliche Strukturen im Zusammenhang mit Untersuchungen und Eingriffen (PDF)
- Anlage 3 - Umgang mit infektiösen Patientinnen und Patienten (PDF)
- Anlage 4 - Risikobewertung und Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte (PDF)
Oft gestellte Fragen zur Evaluierung
Klicken Sie auf eine Frage um die Antwort anzeigen zu lassen.
> Wann muss ich meine Ordination evaluieren? - Stichtage der bisherigen Wellen
Wenn Ihre Ordination zur Selbstevaluierung ansteht, erhalten Sie von der ÖQMED einen eingeschriebenen Brief mit allen wichtigen Informationen.
Ja, jeder ordinationsführende Arzt/Ärztin ist verpflichtet in der Praxis - unabhängig von Kassen, Leistungsspektrum etc – alle fünf Jahre eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen und die Ergebnisse der ÖQMED mitzuteilen (§ 49 Abs. 2a, § 118e ÄrzteG 1998)
> Wie kann ich mich evaluieren?
Sobald Sie von der ÖQMED den eingeschriebenen Brief mit der Information, dass Ihre Praxis zur Selbstevaluierung ansteht erhalten, können Sie den Fragebogen zur Selbstevaluierung bequem ONLINE über das Internet ausfüllen.
Rufen Sie dazu die Seite https://eval.oeqmed.at auf.
> Wie erfolgt die Anmeldung auf der Homepage zur Selbstevaluierung?
Mit den persönlichen SSO-Zugangsdaten. Benutzername ist die ÖÄK Ärztenummer, das ist die Nummer mit dem Bindestrich. Nummer und Initialpasswörter befinden sich auf den eingeschriebenen Briefen auf der Vorderseite. Dieses Initialpasswort ist nur einmal gültig und muss nach der erstmaligen Eingabe individualisiert werden. Man sollte bei der Erstanmeldung eine Emailadresse hinterlegen um sich das Passwort zurücksetzen zu können, falls man das neue Passwort vergisst. Nähere Informationen: www.aerztekammer.at/sso.
> Muss ich alle Kriterien der QS-VO erfüllen?
Der Fragebogen zur Selbstevaluierung ist so konzipiert, dass an wichtigen Stellen Eigenschaften der Ordination abgefragt werden. Dadurch wird die folgende Zusammenstellung des Fragebogens beeinflusst. Im Rahmen der Möglichkeiten müssen Sie dadurch nur jene Fragen beantworten, die für Ihre Praxis zutreffen. Die Folgenden Eigenschaften haben Auswirkungen auf den Fragebogen:
- Empfang von Patienten, Klienten, Kunden
- Behandlungsart
- Leistungsspektrum
- Toiletten
- Behandlungsraumtypen
- Personal
- Suchtgifte
In den folgenden FAQs wird auf einzelne dieser Punkte näher eingegangen.
> Was bedeutet „Empfangen Sie Patienten-, Klienten-, Kunden“?
In allen Fällen, in denen Kundenverkehr in der Praxis herrscht, ist diese Frage mit JA zu beantworten. In seltenen Fällen gibt es Ordinationen die ärztliche Leistungen erbringen, ohne Kundenkontakt zu haben (Aktengutachter, Labore ohne Probengewinnung).
> Was bedeutet „gesprächsbasierte Behandlung“ bzw. „körperbezogene Behandlung“?
- Körperbezogen: jede Behandlungsform, bei der entweder in die Haut eingedrungen wird oder Kontakt mit potentiell infektiösem Material besteht.
- Gesprächsbasiert: Andere Behandlungsformen bei denen kein Kontakt mit potentiell infektiösem Material besteht.
> Was ist der Unterschied zwischen Standardmäßigem und Definiertem Leistungsspektrum?
- Standardmäßiges Leistungsspektrum: Alle Leistungen des Fachgebietes, die sinnvoller Weise in der Praxis erbracht werden können, werden erbracht.
- Definiertes Leistungsspektrum: Nur ein Teilbereich des Fachs wird angeboten.
> Wieso wird nach der Trennung zwischen Arzt/Personal- und Patiententoilette gefragt?
Weil in der Arzt/Personal-Toilette zusätzlich zur Waschgelegenheit ein Desinfektionsmittelspender vorhanden sein muss.
Arzt bzw. Patiententoilette müssen nicht getrennt sein. Ist eine Toilette zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Arzt/Ärztin und Patienten vorhanden, gelten für diese die Vorgaben einer Arzttoilette.
> Welchen Behandlungsraumtyp habe ich in meiner Praxis?
Der Typ bestimmt sich durch die darin ausgeführten Tätigkeiten. Die Hygieneverordnung der ÖÄK unterscheidet vier Typen:
- klassische allgemeinmedizinische Tätigkeiten wie z.B. Blutabnahmen, Infusionen, kleine Wundversorgungen, Verbandswechsel, Nahtentfernungen), einfache endoskopische Untersuchungen, physikalische Therapie (Typ 1)
- kleine invasive Eingriffe und invasive Untersuchungen, einfache Eingriffe wie z.B. Koloskopie, Gastroskopie, Zystoskopie, Wundversorgungen, kleine dermatologische Eingriffe sowie kleine invasive Eingriffe und invasive Untersuchungen mit geringem Risikoprofil auch unter Analgosedierung - keine Allgemeinanästhesie (Typ 2)
- größere Wundversorgungen, größere dermatologische und invasive Eingriffe mit erhöhter Infektionsgefahr, Allgemeinanästhesie zulässig mit entsprechender Entlüftung (Eingriffsraum, Typ 3)
- Operationen (Typ 4)
Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich technischer und sanitärer Ausstattung.
> Wieso muss ich angeben ob ich Personal in der Ordination beschäftigt habe?
Einige Kriterien der Qualitätssicherungs-Verordnung beziehen sich auf das Personal. Wenn kein Personal in der Praxis vorhanden ist, werden diese Punkte nicht abgefragt. Bitte beachten Sie: Für die QS-VO ist es unerheblich in welchem Anstellungsverhältnis das Personal steht, wesentlich ist die Anwesenheit, aus diesem Grund sind auch in der Praxis tätige Familienmitglieder als Personal zu werten.
Die Zertifizierung Ihrer Ordination steht am Ende des Evaluierungsprozesses. Davor werden die Angaben der Selbstevaluierung im Zuge von stichprobenartigen Überprüfungen kontrolliert.
Sie erhalten von der ÖQMED einen Auftrag samt Anleitung zur Mängelbehebung. Die Behebung ist der ÖQMED bspw. mittels Fotos oder Rechnungen nachzuweisen.
Die ÖQMED hat die Ergebnisse der Selbstevaluierung im Rahmen von stichprobenartigen Vor-Ort-Besuchen durch ärztliche Qualitätssicherungsbeauftragte auf ihre Validität zu überprüfen. Dafür wird ausschließlich automatisiert durch eine randomisierende Software eine Stichprobe von 10% gezogen. Die in die Stichprobe fallenden ÄrztInnen oder Gruppenpraxen werden unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich ein/e ärztliche/r Qualitätssicherungsbeauftragte/r zwecks Terminvereinbarung mit ihnen in Verbindung setzen wird.
Sie erhalten von der ÖQMED eine Abschrift des Protokolls Ihrer Ordinationsbegehung. Hiermit wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, binnen 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail eine Stellungnahme gegenüber der ÖQMED abzugeben. Innerhalb dieser Stellungnahmefrist können sie die bei der Ordinationsbegehung festgestellten Mängeln mittels Fotos oder Rechnungen beheben. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist erhalten Sie von der ÖQMED einen Auftrag samt Anleitung zur Mängelbehebung. Die Behebung ist der ÖQMED mittels Fotos oder Rechnungen nachzuweisen.
Nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist ist die ÖQMED dazu verpflichtet eine Vor-Ort-Kontrolle der Mängelbehebung gem. durchzuführen. Wird im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden, so wird Ihre Ordination zertifiziert. Wird jedoch festgestellt, dass Mängel noch offen sind, so ist die ÖQMED dazu verpflichtet, dies beim Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer anzuzeigen.