Der rechtliche Rahmen des Evaluierungsprozesses

Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der zum jeweiligen Stichtag geltenden Qualitätssicherungsverordnung österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen hinsichtlich Einhaltung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch. Dies geschieht unabhängig davon, ob Verträge mit Krankenkassen bestehen oder nicht.

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Hier finden Sie die aktuelle Qualitätssicherungsverordnung 2023, die Qualitätssicherungsverordnung 2018 sowie die Hygieneverordnung 2014. Bitte beachten Sie, dass für Evaluierungen, die vor dem 1.1.2023 begonnen haben, die Qualitätssicherungsverordnung 2018 anzuwenden ist (§ 47 Abs. 2 QS-VO 2023).

Oft gestellte Fragen zur Evaluierung

Klicken Sie auf eine Frage um die Antwort anzeigen zu lassen.

> Wann muss ich meine Ordination evaluieren? - Stichtage der bisherigen Wellen

> Muss ich meine Ordination wirklich selbstevaluieren auch wenn ich kaum oder gar keinen Patientenkontakt habe, „nur“ Wahlarzt bin, nur sporadisch vor Ort bin, …?

> Wie kann ich mich evaluieren?

> Wie erfolgt die Anmeldung auf der Homepage zur Selbstevaluierung?

> Muss ich alle Kriterien der QS-VO erfüllen?

> Was bedeutet „Empfangen Sie Patienten-, Klienten-, Kunden“?

> Was bedeutet „gesprächsbasierte Behandlung“ bzw. „körperbezogene Behandlung“?

> Was ist der Unterschied zwischen Standardmäßigem und Definiertem Leistungsspektrum?

> Wieso wird nach der Trennung zwischen Arzt/Personal- und Patiententoilette gefragt?

> Welchen Behandlungsraumtyp habe ich in meiner Praxis?

> Wieso muss ich angeben ob ich Personal in der Ordination beschäftigt habe?

> Ich habe die Selbstevaluierung meiner Ordination ohne Mängeln komplettiert. Werde ich sofort zertifiziert?

> Ich habe im Zuge der Selbstevaluierung meiner Ordination Mängel angegeben. Was hat dies für Auswirkungen?

> Ich habe die Mitteilung erhalten, dass meine Ordination stichprobenartig überprüft wird. Weshalb wird meine Ordination überprüft? Wie ist das Auswahlverfahren der zu überprüfenden Ordinationen?

> Im Zuge meiner Ordinationsüberprüfung durch einen ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten wurden Mängel festgestellt. Was hat dies für Auswirkungen?

> Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Mängel in meiner Ordination im Zuge der Mängelbehebung nicht behebe?

Weitere Infos
Weitere Infos zu verwandten Themen finden Sie hier:
Selbstevaluierung
Nützliche Vorlagen und Informationen zur gesetzlichen Selbstevaluierung Ihrer Ordination/Gruppenpraxis finden Sie HIER.
Stichprobenartige Vor-Ort-Besuche
Stichprobenartige Überprüfungen stellen neben der Selbstevaluierung eine wichtige Rolle der Qualitätssicherung in Ordinationen dar. Nähere Infos HIER.
HYGIENE
Informationen zur Hygiene sowie Bau- und einrichtungstechnische Voraussetzungen für die Planung Ihrer Ordination finden Sie HIER.
Downloads und Dokumente
Sämtliche Dokumente, die die ÖQMED als kostenlosen Zusatzservice für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stellt, finden Sie HIER.