Selbständige Ambulatorien haben die Möglichkeit, als Alternative zur sanitären Einschau durch die Amtsärzte, sich einem geregelten Auditverfahren durch die ÖQMED GmbH zu unterziehen. Siehe rechtliche Grundlagen § 60 Abs. 4 KAKuG (Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz) - Auszug aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Die Finanzierung der Entwicklung der Sanitären Einschau wurde von der ÖQMED GmbH übernommen, die Kosten für die einzelne Überprüfung trägt jedes Ambulatorium selbst.
Was sind Ihre Vorteile?
- Der große Vorteil für Ihr Ambulatorium besteht darin, dass eine optimale Vorbereitung auf den Besuch schon vor der tatsächlichen Überprüfung für Sie möglich ist, da im Vorfeld der komplette Fragebogen an Sie übermittelt wird. Eine Empfehlung, welche Unterlagen und Dokumente bereitzuhalten sind, wird Ihnen ebenfalls gegeben.
- Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass wir Sie vor, während und nach der Überprüfung bei individuellen Fragen jederzeit sehr gerne unterstützen und Ihnen beratend zur Seite stehen.
Voraussetzung dafür ist ein gültiges Vertragsverhältnis zwischen dem Ambulatorium und der ÖQMED GmbH.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. +43 1 512 56 85-0 sehr gerne zur Verfügung oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden Menüpunkte um sie auszuklappen:
Nachdem Sie uns die Bescheide über die Errichtungs- bzw. Betriebsbewilligung nach KAKuG übermittelt haben, erhalten Sie den unterschriebenen Vertrag in dreifacher Ausführung. Ein Exemplar bleibt bei Ihnen und die beiden anderen Verträge sind jeweils unterzeichnet an die örtliche zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und an die ÖQMED GmbH zu übermitteln.
Wird der Vertrag von einer Vertragspartei gekündigt, wird die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der ÖQMED umgehend in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit der ÖQMED endet in diesem Fall.
Im Rahmen der Überprüfung verifiziert die Auditorin/der Auditor die Antworten des Ambulatoriums auf dem Fragebogen der ÖQMED und prüft sie auf Plausibilität. Sämtliche Dokumente werden auf Nachfrage vorgewiesen. Während der gesamten Dauer der Überprüfung muss entweder die ärztliche Leiterin/der ärztliche Leiter, die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer oder die Eigentümerin/der Eigentümer für etwaige Rückfragen zur Verfügung stehen.
Bestätigt die Überprüfung, dass alle Qualitätskriterien der ÖQMED in Ihrem Ambulatorium erfüllt werden, erhalten Sie ein Zertifikat der ÖQMED.
Wir würden uns freuen, wenn Sie das Zertifikat für Ihre Patientinnen/Patienten sichtbar aufhängen, um Ihr gelebtes Qualitätsverständnis nach außen darzustellen.
Der nächste Überprüfungsbesuch findet in vier Jahren statt.
Folgende Punkte müssen für die Tätigkeit als Auditorin/Auditor erfüllt werden:
- Eintrag in die Ärzteliste mit allen erforderlichen Kriterien
- zumindest dreijährige Berufserfahrung als niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt oder als Leiterin/Leiter eines Ambulatoriums
- spezifische Ausbildung durch die ÖQMED GmbH
- aufrechtes Vertragsverhältnis als Auditorin/Auditor mit der ÖQMED GmbH
Liste der Ambulatoriums-Auditorinnen und Auditoren:
- MR Dr. Wilhelm Hans Appel
- Prim. Dr. Peter Biowski
- OA Dr. Ilse Biowski-Fasching
- Prim. i.R. MR Dr. Harald Peter David
- Prim. Priv.-Doz. Dr. Thomas Kienbacher
- MR Dr. Alexander Kiesel
- MR Dr. Alfred Klabuschnigg
- Dr. Franz Prasch
- Univ.-Prof. Dr. Michael Quittan, MSc
- Dr. Barbara Ressl
- MR Dr. Barbara Scholda-Kury
- OA Dr. Reinhard Schranz
- Univ.-Prof. Dr. Günther Wiesinger
- Doz. Dr. Nikolaus Wick, MBA
- Dr. Hedwig Winkelbauer
- OMR Dr. Elisabeth Zehetner, MSc
Die Kosten eines Überprüfungsbesuches belaufen sich auf Euro 1.250,00 zzgl. Ust.. Die Überprüfungskosten sind vor der Zertifizierung zu überweisen.
Hier finden Sie unser Kontaktformular.