Beginn der Selbstevaluierung in Salzburg und Steiermark

Mit der Kundmachung der neuen QS-VO 2024 kann nun auch die Selbstevaluierung wieder aufgenommen werden. Wie in den vergangenen Durchläufen auch, folgen nun alle Ordinationen und Gruppenpraxen in den Bundesländern Salzburg und Steiermark. Dazu beginnen jetzt die Vorarbeiten in der ÖQMED.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Selbstevaluierung und den Stichprobenüberprüfungen im Überblick:

  • Jede/r niedergelassene Ärztin/Arzt muss die Ordination(en) selbstevaluieren.
    Dafür erhalten Sie einen eingeschriebenen Brief der ÖQMED GmbH. Darin finden Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Anmeldung am Onlinefragebogen (SSO)
  • der Fragebogen passt sich im Laufe der Beantwortung individuell an Ihre Praxissituation an.
  • Zur Erfüllung der Dokumentationspflichten stehen Ihnen in der blauen Spalte rechts kostenlos Mustervorlagen zum Download zur Verfügung.
  • Zur Vorbereitung auf die Selbstevaluierung finden Sie hier einen Musterfragebogen.
  • Die ÖQMED GmbH berät Sie sehr gerne bei allen Fragen rund um die Selbstevaluierung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die ÖQMED GmbH keinerlei Kooperationen mit Beratungs- oder Consultingdienstleistern unterhält und aus Angeboten von Beratungs- und Consultingdienstleistern keinerlei Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Leistungen abgeleitet werden kann.

Der rot umrandete Link führt Sie direkt zum Evaluierungsportal. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anmeldung vor Erhalt des Briefes, keine Selbstevaluierung angezeigt wird.

Hier gelangen Sie zu Ihrer Selbstevaluierung

Abschluss der Selbstevaluierung 2023

Die im Vorjahr gestartete Evaluierung aller Ordinationen und Gruppenpraxen in Niederösterreich und Vorarlberg ist im Wesentlichen abgeschlossen. Jedoch mussten einige Stichproben-Ordinationsbesuche aufgrund des Wechsels von QS-VO 2023 auf die QS-VO 2024 auf das heurige Jahr verschoben werden.

Diese Besuche werden nun durch das BIQG aufgenommen und in den kommenden Monaten durchgeführt werden. Wichtig ist, dass sich am Ablauf für betroffenen Ärztinnen und Ärzte nichts ändern wird. Die Besuche werden weiterhin von erfahrenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen eines kollegialen Gespräches erfolgen.

Informationen zur neuen Strukur und Aufgabenteilung in der Qualitätssicherung

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen im Ärztegesetz und Gesundheitsqualitätsgesetz gibt es einige Änderungen im Ablauf der Qualitätssicherung und neue Zuständigkeiten. Hier erfahren Sie die wesentlichen Punkte:

  • Qualitätskriterien

    Die Kriterien, also die Regeln, die in Ordinationen und Gruppenpraxen im Rahmen der Qualitätssicherung eingehalten und überprüft werden müssen, sind wie gewohnt in der QS-VO (Qualitätssicherungs-Verordnung definiert. Die Zuständigkeit für das Erlassen der neuen QS-VO ist aber per 1.1.2024 auf den Bundesminister für Gesundheit übergegangen.

    Die neue QS-VO 2024 ist am 29.4.2024 erlassen worden. Die folgenden Links führen direkt zum Rechtsinformationssystem des Bundes.
  • Selbstevaluierung und Mängelbehebung

    Die Selbstevaluierung aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen wird weiterhin von der ÖQMED organisiert. Auch der Fragebogen wird weiterhin von der ÖQMED auf Basis der QS-VO gestaltet. Hier gibt es keine Änderungen.
     
  • Stichprobenbesuche in den Ordinationen

    Neu ist, dass die stichprobenartigen Ordinationsbesuche nun durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) koordiniert werden. Das BIQG wird dafür, wie gewohnt, auf erfahrene Ärztinnen und Ärzte zurückgreifen, die selbst viel Erfahrung im Führen einer Ordination sammeln konnten. Durch die neue QS-VO 2024 kommt es hier lediglich zu einer Änderung der Bezeichnung. Wer in der Vergangenheit als Qualitätssicherung-Beauftragter fungiert hat, wird jetzt Peer genannt. Davon abgesehen wird es hier zu keinen spürbaren Änderungen kommen. Vertreter der ÖQMED haben ein Teilnahmerecht an den Besuchen.
     
  • Mängelbehebungsaufträge nach Überprüfungen

    Sollten im Zuge der Überprüfung Mängel auftreten, wird der Auftrag zur Mängelbehebung durch das BIQG erfolgen.
     
  • Sonstige Überprüfungsarten

    Auch für die sonstigen Arten von Vor-Ort-Besuchen (spezifische Überprüfungen, Überprüfungen aufgrund Verweigerung der Mängelbehebung, Kontrollbesuche der Mängelbehebung) gilt, dass die Koordinierung durch das BIQG erfolgt und Vertreter der ÖQMED über ein Teilnahmerecht verfügen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch auf der Plattform www.qsp.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Wesentliche gesetzliche Bestimmungen finden Sie im Gesundheitsqualitätsgesetz in den Paragraphen 8a, 9a, 9b und 9c sowie im Ärztegesetz in den Paragraphen 49 und 118a. Die Gesetze können Sie hier vom Rechtsinformationssystem des Bundes heruterladen:

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei weiteren Fragen unter 01-512 56 85-0 zur Verfügung.