Die ÖQMED GmbH ist aufgrund Bestimmungen der jeweils gültigen QS-VO verpflichtet, die Ergebnisse der Evaluierung und Kontrolle aller Ordinationen und Gruppenpraxen im Wege eines Qualitätsberichts an das Bundesministerium für Gesundheit zu übermitteln.
Im Sinne einer transparenten Qualitätsarbeit der ÖQMED GmbH werden die Berichte ebenso auf der Homepage einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Der Qualitätsbericht 2018 hat auf Basis der QS-VO 2012 bspw. folgende Themenbereiche zu umfassen (§ 45 Abs. 2 QS-VO 2012):
- die Erhebungsergebnisse aus der Selbstevaluierung (Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung),
- die Ergebnisse der Validitätsprüfung durch Vor-Ort-Besuche,
- die Darstellung der Mängel,
- die Ergebnisse der Kontrolle von Mängelbehebungen einschließlich der Vor-Ort-Besuche,
- die Ergebnisse der spezifischen Vor-Ort-Besuche einschließlich der weiteren Verfahrensschritte,
- die Ergebnisse der Vor-Ort-Besuche bei Gefahr im Verzug einschließlich der weiteren Verfahrensschritte,
- die aggregierten und anonymisierten Ergebnisse aus den Informationsfragen gemäß § 26,
- die Darstellung von aufgrund der Ergebnisse gemäß den Z 1 bis 7 erarbeiteten und durchgeführ-ten qualitätssichernden Maßnahmen zur Hebung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität,
- ...
Die Qualitätsberichte 2009 und 2012 wurden auf Grundlage der QS-VO 2006 erstellt.
Die nicht mehr in Kraft befindlichen Qualitätssicherungs-Verordnungen können auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die an dieser Stelle publizierten Berichte sowie ihre Anhänge nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der ÖQMED GmbH vervielfältigt oder an anderer Stelle veröffentlicht werden dürfen.
Bei Fragen rund um die Qualitätsberichte, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.