SELBSTEVALUIERUNG IHRER ORDINATION
Nützliche Vorlagen und Informationen zur gesetzlichen Selbstevaluierung Ihrer Ordination/Gruppenpraxis finden Sie
HIER.
VORTEILE DER ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE ÖQMED
Als selbständiges Ambulatorium haben Sie die Möglichkeit, die ÖQMED zu beauftragen die Überprüfung gemäß § 60 Abs. 4 KAKuG durchzuführen. Informieren Sie sich unverbindlich
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zum Ablauf des Evaluierungsprozederes bis hin zu Ihrer Zertifizierung finden Sie hier.
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Ihre Möglichkeit Fehler, Risiken sowie kritische bzw. unerwünschte Ereignisse absolut anonym und sanktionsfrei zu berichten.
Ihre Möglichkeit Angaben zur Ihrer Ordination wie z. B. zu baulichen Gegebenheiten und Zugang in diesem Register einzutragen.
WEITERE SERVICES FÜR SIE
Ärztliche Qualitätssicherungsbeauftragte
QSBs leisten einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich. Hier finden sie die Voraussetzungen.