Der rechtliche Rahmen des Evaluierungsprozesses

Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) führt auf Basis der zum jeweiligen Stichtag geltenden Qualitätssicherungsverordnung österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen hinsichtlich Einhaltung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch. Dies geschieht unabhängig davon, ob Verträge mit Krankenkassen bestehen oder nicht.

Hier finden Sie die aktuelle Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 sowie die historischen Qualitätssicherungsverordnungen 2023 und 2018 als auch die aktuell gültige Hygieneverordnung 2014.