Auf dieser Seite finden Sie wesentliche Fragen und Antworten rund um die Evaluierung von Ordinationen und Gruppenpraxen. Die Liste wird laufend erweitert, sollte die von Ihnen gesuchte Antwort noch nicht enthalten sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ÖQMED auf. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Oft gestellte Fragen zu Evaluierung und Praxishygiene
Oft gestellte Fragen zur Evaluierung
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> Wann muss ich meine Ordination evaluieren? - Stichtage der bisherigen Wellen
Wenn Ihre Ordination zur Selbstevaluierung ansteht, erhalten Sie von der ÖQMED einen eingeschriebenen Brief mit allen wichtigen Informationen.
Ja, jeder ordinationsführende Arzt/Ärztin ist verpflichtet in der Praxis - unabhängig von Kassen, Leistungsspektrum etc – alle fünf Jahre eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen und die Ergebnisse der ÖQMED mitzuteilen (§ 49 Abs. 2a, § 118e ÄrzteG 1998)
> Wie kann ich mich evaluieren?
Sobald Sie von der ÖQMED den eingeschriebenen Brief mit der Information, dass Ihre Praxis zur Selbstevaluierung ansteht erhalten, können Sie den Fragebogen zur Selbstevaluierung bequem ONLINE über das Internet ausfüllen.
Rufen Sie dazu die Seite https://eval.oeqmed.at auf.
> Wie erfolgt die Anmeldung auf der Homepage zur Selbstevaluierung?
Mit den persönlichen SSO-Zugangsdaten. Benutzername ist die ÖÄK Ärztenummer, das ist die Nummer mit dem Bindestrich. Nummer und Initialpasswörter befinden sich auf den eingeschriebenen Briefen auf der Vorderseite. Dieses Initialpasswort ist nur einmal gültig und muss nach der erstmaligen Eingabe individualisiert werden. Man sollte bei der Erstanmeldung eine Emailadresse hinterlegen um sich das Passwort zurücksetzen zu können, falls man das neue Passwort vergisst. Nähere Informationen: www.aerztekammer.at/sso.
> Muss ich alle Kriterien der QS-VO erfüllen?
Der Fragebogen zur Selbstevaluierung ist so konzipiert, dass an wichtigen Stellen Eigenschaften der Ordination abgefragt werden. Dadurch wird die folgende Zusammenstellung des Fragebogens beeinflusst. Im Rahmen der Möglichkeiten müssen Sie dadurch nur jene Fragen beantworten, die für Ihre Praxis zutreffen. Die Folgenden Eigenschaften haben Auswirkungen auf den Fragebogen:
- Empfang von Patienten, Klienten, Kunden
- Behandlungsart
- Leistungsspektrum
- Toiletten
- Behandlungsraumtypen
- Personal
- Suchtgifte
In den folgenden FAQs wird auf einzelne dieser Punkte näher eingegangen.
> Was bedeutet „Empfangen Sie Patienten-, Klienten-, Kunden“?
In allen Fällen, in denen Kundenverkehr in der Praxis herrscht, ist diese Frage mit JA zu beantworten. In seltenen Fällen gibt es Ordinationen die ärztliche Leistungen erbringen, ohne Kundenkontakt zu haben (Aktengutachter, Labore ohne Probengewinnung).
> Was bedeutet „gesprächsbasierte Behandlung“ bzw. „körperbezogene Behandlung“?
- Körperbezogen: jede Behandlungsform, bei der entweder in die Haut eingedrungen wird oder Kontakt mit potentiell infektiösem Material besteht.
- Gesprächsbasiert: Andere Behandlungsformen bei denen kein Kontakt mit potentiell infektiösem Material besteht.
> Was ist der Unterschied zwischen Standardmäßigem und Definiertem Leistungsspektrum?
- Standardmäßiges Leistungsspektrum: Alle Leistungen des Fachgebietes, die sinnvoller Weise in der Praxis erbracht werden können, werden erbracht.
- Definiertes Leistungsspektrum: Nur ein Teilbereich des Fachs wird angeboten.
> Wieso wird nach der Trennung zwischen Arzt/Personal- und Patiententoilette gefragt?
Weil in der Arzt/Personal-Toilette zusätzlich zur Waschgelegenheit ein Desinfektionsmittelspender vorhanden sein muss.
Arzt bzw. Patiententoilette müssen nicht getrennt sein. Ist eine Toilette zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Arzt/Ärztin und Patienten vorhanden, gelten für diese die Vorgaben einer Arzttoilette.
> Welchen Behandlungsraumtyp habe ich in meiner Praxis?
Der Typ bestimmt sich durch die darin ausgeführten Tätigkeiten. Die Hygieneverordnung der ÖÄK unterscheidet vier Typen:
- klassische allgemeinmedizinische Tätigkeiten wie z.B. Blutabnahmen, Infusionen, kleine Wundversorgungen, Verbandswechsel, Nahtentfernungen), einfache endoskopische Untersuchungen, physikalische Therapie (Typ 1)
- kleine invasive Eingriffe und invasive Untersuchungen, einfache Eingriffe wie z.B. Koloskopie, Gastroskopie, Zystoskopie, Wundversorgungen, kleine dermatologische Eingriffe sowie kleine invasive Eingriffe und invasive Untersuchungen mit geringem Risikoprofil auch unter Analgosedierung - keine Allgemeinanästhesie (Typ 2)
- größere Wundversorgungen, größere dermatologische und invasive Eingriffe mit erhöhter Infektionsgefahr, Allgemeinanästhesie zulässig mit entsprechender Entlüftung (Eingriffsraum, Typ 3)
- Operationen (Typ 4)
Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich technischer und sanitärer Ausstattung.
> Wieso muss ich angeben ob ich Personal in der Ordination beschäftigt habe?
Einige Kriterien der Qualitätssicherungs-Verordnung beziehen sich auf das Personal. Wenn kein Personal in der Praxis vorhanden ist, werden diese Punkte nicht abgefragt. Bitte beachten Sie: Für die QS-VO ist es unerheblich in welchem Anstellungsverhältnis das Personal steht, wesentlich ist die Anwesenheit, aus diesem Grund sind auch in der Praxis tätige Familienmitglieder als Personal zu werten.
Die Zertifizierung Ihrer Ordination steht am Ende des Evaluierungsprozesses. Davor werden die Angaben der Selbstevaluierung im Zuge von stichprobenartigen Überprüfungen kontrolliert.
Sie erhalten von der ÖQMED einen Auftrag samt Anleitung zur Mängelbehebung. Die Behebung ist der ÖQMED bspw. mittels Fotos oder Rechnungen nachzuweisen.
Die ÖQMED hat die Ergebnisse der Selbstevaluierung im Rahmen von stichprobenartigen Vor-Ort-Besuchen durch ärztliche Qualitätssicherungsbeauftragte auf ihre Validität zu überprüfen. Dafür wird ausschließlich automatisiert durch eine randomisierende Software eine Stichprobe von 10% gezogen. Die in die Stichprobe fallenden ÄrztInnen oder Gruppenpraxen werden unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich ein/e ärztliche/r Qualitätssicherungsbeauftragte/r zwecks Terminvereinbarung mit ihnen in Verbindung setzen wird.
Sie erhalten von der ÖQMED eine Abschrift des Protokolls Ihrer Ordinationsbegehung. Hiermit wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, binnen 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail eine Stellungnahme gegenüber der ÖQMED abzugeben. Innerhalb dieser Stellungnahmefrist können sie die bei der Ordinationsbegehung festgestellten Mängeln mittels Fotos oder Rechnungen beheben. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist erhalten Sie von der ÖQMED einen Auftrag samt Anleitung zur Mängelbehebung. Die Behebung ist der ÖQMED mittels Fotos oder Rechnungen nachzuweisen.
Nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist ist die ÖQMED dazu verpflichtet eine Vor-Ort-Kontrolle der Mängelbehebung gem. durchzuführen. Wird im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden, so wird Ihre Ordination zertifiziert. Wird jedoch festgestellt, dass Mängel noch offen sind, so ist die ÖQMED dazu verpflichtet, dies beim Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer anzuzeigen.
Oft gestellte Fragen zur Hygieneverordnung
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> Wie groß müssen meine Behandlungsräumlichkeiten sein und was ist zu beachten?
Die Raumgröße von Behandlungsräumen hat sich an der Patientenfrequenz, am Leistungsangebot und Risikoprofil der erbrachten Leistungen zu orientieren.
In Behandlungsräumen sind natürliche Pflanzen mit Erde unzulässig sowie ist die Haltung/der Zutritt von Tieren in Behandlungsräumen nicht gestattet, ausgenommen Assistenzhunde.
> Ich bin in meiner Ordination beratend tätig. Darf ich Blumen im Beratungszimmer aufstellen?
Im Falle einer beratenden Tätigkeit dürfen im Wartezimmer, Anmeldebereich und Beratungszimmer Hydrokulturen, Pflanzen mit Granulat und Schnittblumen bei entsprechender Pflege inklusive Staubentfernung aufgestellt werden.
> Was muss ich bei Fußboden- und Wandbelägen im Patientenbehandlungsbereich beachten?
Fußbodenbeläge im Patientenbehandlungsbereich sind möglichst fugenlos und flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren, sowie ausreichend widerstandsfähig. Teppiche sind in Räumen mit regelmäßigen Patientenkontakt nicht zulässig, ausgenommen Schmutzteppiche im Eingangsbereich und Teppichböden im Audiometrieraum.
Wandbeläge im Patientenbehandlungsbereich mit Kontaminationsgefahr sind bis ca. 2m ab Fußbodenniveau leicht zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren.
Bezüglich Fußbodenbeläge, macht die Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer (Hyg-VO 2014) keine Unterscheidung betreffend die Art der Tätigkeit, die in der Behandlungsräumlichkeit durchgeführt wird. Für alle gilt: Fußbodenbeläge im Patientenbehandlungsbereich sind möglichst fugenlos und flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren, sowie ausreichend widerstandfähig. Teppiche sind in Räumen mit regelmäßigen Patientenkontakt nicht zulässig, ausgenommen Schmutzteppiche im Eingangsbereich.
> Wie sind die Toiletten für Personal und PatientInnen auszustatten?
Sanitärbereiche sind mit Waschgelegenheit für Hände, Seifenspender, Papierhandtüchern und einem Abfallkorb auszustatten. Sanitäranlagen, die vom medizinischen Personal benutzt werden, sind zusätzlich mit einem fixmontierten händebedienungsfreien Spender für Händedesinfektionsmittel auszurüsten.
> Wie sind die Hygienemaßnahmen zu dokumentieren?
Dies ist in einem Hygiene,- Reinigungs- und Abfallentsorgungsplan für medizinische Abfälle festzuhalten. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie dazu folgende Dokumente:
- Unverbindliche Vorlagen zu einem Hygiene- und Reinigungsplan sowie
- eine unverbindliche Vorlage für einen Entsorgungsplan
- Weitere Dokumente zu Ihrer Information: „Abfallschlüsselnummern“ und „Entsorgung von betrieblichen Abfällen in Arztpraxen I + II“.
> Sind meine Mitarbeiter über die Hygienemaßnahmen zu informieren?
Ja. Ihre Mitarbeiter sind über allgemeine Hygieneerfordernisse zu informieren und zu schulen. Zudem sind Verantwortlichkeiten (Mediziner oder Ordinationspersonal) festzuhalten.
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Verfahrensanweisungen sind immer durch Unterschrift und gesondert mit Datum zu dokumentieren. Im Downloadbereich finden Sie eine Unverbindliche Vorlage für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan.
> Wie ist der Aufbereitungsprozess in meiner Ordination zu dokumentieren?
Bei Verwendung von wiederverwendbaren Medizinprodukten ist die Verantwortlichkeit festzulegen und der Aufbereitungsprozess (Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation) zu dokumentieren (Verfahrensanweisungen).
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Verfahrensanweisungen sind immer durch Unterschrift und gesondert mit Datum zu dokumentieren. Im Downloadbereich finden Sie folgende unverbindliche Vorlagen:
- „Reinigungs- und Desinfektionsplan“,
- „Aufbereitung wiederverwendbare Instrumente“ sowie
- „Dokumentationsblatt Sterilisation“
> Welche Anforderungen muss mein Behandlungsraum erfüllen?
Die Hygieneverordnung unterscheidet in vier Behandlungsraumtypen je nach den dort erbrachten Leistungen:
- Ordinations- und Behandlungsraum (Typ 1): klassische allgemeinmedizinische Tätigkeiten (Blutabnahmen, Infusionen, kleine Wundversorgungen, Verbandswechsel, Nahtentfernungen), einfache endoskopische Untersuchungen, physikalische Therapie
- Kleine invasive Eingriffe und Invasive Untersuchungen (Typ 2): einfache Eingriffe (Koloskopie, Gastroskopie, Zystoskopie, Wundversorgungen, kleine dermatologische Eingriffe sowie kleine Invasive Eingriffe und invasive Untersuchungen mit geringem Risikoprofil auch unter analgosedierung - keine allgemeinanästhesiee zugelassen)
- Eingriffsraum (Typ 3): größere Wundversorgungen, größere dermatologische und invasive Eingriffe mit erhöhter Infektionsgefahr, algemeinanästhesie zulässig mit entsprechender Entlüftung.
- Operationsraum (Typ 4)
Auf die Anforderungen der verschiedenen Behandlungsräume wird im Weiteren näher eingegangen.
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Welche Anforderungen müssen Behandlungsraum Typ 1 und 2 erfüllen?
Im Behandlungsraum Typ 1 und 2 ist bei Kontaminationsgefahr jedenfalls ein medizinischer Handwaschplatz vorzusehen und ggf. mit Spritzschutz auszustatten. In nachgeordneten Behandlungsräumen ist die Möglichkeit einer händebedienungsfreien Händedesinfektion im Nahbereich vorzusehen.
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Welche Anforderungen muss der Behandlungsraum Typ 3 erfüllen?
Die Raumgröße muss sich nach den vorgesehenen Eingriffen richten und eine sichere Behandlung der Patienten gewährleisten. Ein außerhalb des Eingriffsraumes liegender Umkleidebereich für Personal und Patienten und ein medizinischer Handwaschplatz außerhalb des Eingriffsraumes mit Möglichkeit der chirurgischen Händedesinfektion müssen vorhanden sein. Ist auf Grund des Leistungsspektrums keine mechanische Be- und Entlüftungsanlage erforderlich, so ist Fensterlüftung als Ausnahme im Sinne der ÖNORM H6020 ausreichend. Der Boden ist antistatisch und fugenfrei, die Wände sind abwaschbar und desinfektionsmittelbeständig, die Decke staubdicht auszuführen. Heizkörper müssen über glatte, leicht zu reinigende und leicht zu desinfizierende Oberflächen verfügen, dürfen keine Konvektionsrippen oder Verkleidungen aufweisen
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Welche Anforderungen muss der Behandlungsraum Typ 4 erfüllen?
Eine klare räumliche Trennung des OP-Raumes von anderen Bereichen der Ordination sowie eine vom Leistungsspektrum abhängige Raumgröße müssen gegeben sein. Ein außerhalb des Operationsraumes liegender Umkleidebereich für Personal und Patienten und ein medizinischer Handwaschplatz außerhalb des Operationsraumes mit Möglichkeit der chirurgischen Händedesinfektion müssen vorhanden sein. Der Boden ist antistatisch und fugenfrei, die Wände sind abwaschbar und desinfektionsmittelbeständig, die Decke staubdicht auszuführen. Heizkörper müssen über glatte, leicht zu reinigende und leicht zu desinfizierende Oberflächen verfügen, dürfen keine Konvektionsrippen oder Verkleidungen aufweisen. Bei großen operativen Eingriffen (laut RKI) und Verwendung von Anästhesietürmen sind Elektrotechnik und Raumlufttechnik normgerecht auszuführen.
Die Auswahl der Desinfektionsmittel ist nach Anwendungszweck und benötigtem Wirkspektrum zu treffen, wobei Desinfektionsmittel zu verwenden sind, die in Expertisenverzeichnissen anerkannter Fachgesellschaften gelistet sind, bzw. deren ausreichende Desinfektionswirkung mit unabhängiger Expertise nachgewiesen wird. Eine annerkannte Fachgesellschaft hierführ ist die Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin.
Die Website der ÖGHMP finden Sie hier.