Wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung

Stichprobenartige Vor-Ort-Besuche von Ordinationen und Gruppenpraxen stellen neben dem Selbstevaluierungsprozess eine wichtige Rolle im Rahmen der Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich dar. Im Wesentlichen geht es bei den Ordinations-Begehungen darum, die Angaben der vorangegangenen Selbstevaluierung auf ihre Korrektheit vor Ort zu überprüfen. Die Durchführung dieser Besuche wird von Qualitätssicherungsbeauftragten Ärztinnen und Ärzten der ÖQMED übernommen, wobei auch Sie als Ordinationsinhaberin bzw. -inhaber anwesend sein müssen. Bei Gruppenpraxen muss mindestens eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter zugegen sein.

Somit wird dadurch ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit in Österreich geleistet. Im Evaluierungszyklus 2018 bis 2022 wurden mehr als 1700 stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Neben dem gesetzlichen Auftrag zur Durchführung des Evaluierungsprozesses ist es uns aber auch ein wichtiges Anliegen, dass die Vor-Ort-Besuche der kollegialen Hilfestellung dienen und wir Sie dadurch in Fragen der Qualitätssicherung (und des Qualitätsmanagements) in Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis optimal unterstützen und beraten können.

Wie wird festgelegt, welche Ordination stichprobenartig überprüft wird?

Die Auswahl jener Ordinationen, die stichprobenartig vor Ort überprüft werden, erfolgt ausschließlich randomisiert durch eine Software ohne menschliche Eingriffe. Durch dieses Zufallsprinzip wird eine Stichprobe in der Größe von 10 % (ab 2023) aller Ordinationen der jeweiligen Evaluierungswelle gezogen. Ausgangsbasis dafür ist die von Ihnen zuvor durchgeführte Selbstevaliuerung.

Wie läuft eine solche Überprüfung ab? Was gibt es zu beachten und was muss ich erledigen?

Schriftliche Information und Vorbereitung

Sollten Sie per Zufallsgenerator für eine Überprüfung Ihrer Ordination ausgewählt worden sein, so werden wir Sie darüber umgehend schriftlich informieren. Damit Sie sich optimal vorbereiten können, erhalten Sie im Rahmen dessen eine Checkliste mit jenen Unterlagen, die aufgrund der Angaben Ihrer Selbstevaluierung in der Ordination vorhanden sein müssen. Unverbindliche Vorlagen finden Sie unter Downloads und Dokumente auf unserer Homepage. Des Weiteren ist es hilfreich, sich die Angaben Ihrer Selbstevaluierung erneut durchzusehen.

Terminvereinbarung und Durchführung der Überprüfung

Anschließend wird sich eine Qualitätssicherungsbeauftragte Ärztin oder ein Qualitätssicherungsbeauftragter Arzt mit Ihnen in Verbindung setzen, um gemeinsam einen Termin für die Ordinationsbegehung zu vereinbaren. Die Kontaktaufnahme zur Terminkoordination erfolgt daher nicht durch Sie, sondern durch die Qualitätssicherungsbeauftragten. Bitte beachten Sie nochmals, dass Sie während des Ordinationsbesuches persönlich anwesend sein müssen. Im Rahmen der Überprüfung wird die Ordination besichtigt und es werden die von Ihnen getätigten Angaben der Selbstevaluierung überprüft. Außerdem wird ein schriftliches Protokoll angefertigt, welches – sofern es nicht elektronisch erstellt wird – zu unterfertigen ist.

Wer sind ärztliche Qualitätssicherungs-Beauftragte?

Ärztliche Qualitätssicherungs-Beauftragte bzw. kurz QS-B sind Ärztinnen und Ärzte, die speziell von der ÖQMED ausgebildet wurden um Ordinationsüberprüfungen durchführen zu können. Sie bringen unter Anderem folgende Eigenschaften mit:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Kenntnisse in
    • Rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Ärztegesetz, QS-VO, Hygieneverordnung, Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung und Gesundheitsqualitätsgesetz,
    • Grundlagen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit,
    • Soziale Kompetenz (Problemlösungstechniken, Moderation, Führung, Auditdurchführung, Gesprächsführung);
  • Mindestens insgesamt fünf Jahre ärztliche hauptberufliche Tätigkeit mit Schwerpunkt in einer Ordination oder Gruppenpraxis.

Was passiert nach der Überprüfung?

Nachbereitung

Nach absolvierter Begehung erhalten Sie von Seiten der ÖQMED eine Abschrift des während der Überprüfung angefertigten Protokolls. Dabei wird Ihnen das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme gegenüber der ÖQMED abzugeben. Sollten im Rahmen der Begehung Mängel festgestellt worden sein, so erhalten Sie nach Ablauf der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme einen Mängelbehebungsauftrag mit genauen Anweisungen, wie die jeweiligen Mängel zu beheben sind und in welcher Form die Behebung der ÖQMED gegenüber nachgewiesen werden muss.

Zertifizierung

Sollten aufgrund der Ordinations-Überprüfung keine Mängel festgestellt worden sein beziehungsweise wurden gegebenenfalls vorhandene Mängel erfolgreich durch Sie behoben, so kann das Überprüfungsverfahren abgeschlossen werden. Ihre Ordination wird zertifiziert.

Haben Sie noch Fragen oder Unklarheiten?

Bitte kontaktieren Sie uns gerne

Bei Fragen, Anliegen oder gegebenenfalls vorhandenen Unklarheiten steht Ihnen das Team Qualitätssicherung der ÖQMED sehr gerne persönlich zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren (per Telefon unter 01-512 56 85-0 oder E-Mail unter mmmcXVhbGl0YWV0QG9lcW1lZC5hdA==).

Weitere Infos
Weitere Infos zu verwandten Themen finden Sie hier:
Selbstevaluierung
Nützliche Vorlagen und Informationen zur gesetzlichen Selbstevaluierung Ihrer Ordination/Gruppenpraxis finden Sie HIER.
Downloads und Dokumente
Sämtliche Dokumente, die die ÖQMED als kostenlosen Zusatzservice für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stellt, finden Sie HIER.
HYGIENE
Informationen zur Hygiene sowie Bau- und einrichtungstechnische Voraussetzungen für die Planung Ihrer Ordination finden Sie HIER.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zum Ablauf des Evaluierungsprozederes bis hin zu Ihrer Zertifizierung finden Sie hier. HIER.