Aktuelle Information zum Beginn der Selbstevaluierung

Die Selbstevaluierung beginnt mit dem Versand der sogenannten Passwortbriefe. Aktuell werden die Briefe von der Österreichischen Post eingeschrieben zugestellt. Die Zustellung erfolgt ab dem 22.5.2023.

Informationsveranstaltungen zum Nachsehen

Gemeinsam mit den Landesärztekammern für Niederösterreich und Vorarlberg hat die ÖQMED online Infoveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Selbstevaluierung organisiert und aufgezeichnet.

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Abschluss der Selbstevaluierung 2023

Die im Vorjahr gestartete Evaluierung aller Ordinationen und Gruppenpraxen in Niederösterreich und Vorarlberg ist im Wesentlichen abgeschlossen. Jedoch mussten einige Stichproben-Ordinationsbesuche aufgrund des Wechsels von QS-VO 2023 auf die QS-VO 2024 auf das heurige Jahr verschoben werden.

Diese Besuche werden nun durch das BIQG aufgenommen und in den kommenden Monaten durchgeführt werden. Wichtig ist, dass sich am Ablauf für betroffenen Ärztinnen und Ärzte nichts ändern wird. Die Besuche werden weiterhin von erfahrenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen eines kollegialen Gespräches erfolgen.

Die Selbstevaluierung

Sobald Ihre Praxis zur Selbstevaluierung ansteht, erhalten Sie von der ÖQMED die entsprechende Information postalisch übermittelt. Am einfachsten kann die Selbstevaluierung online durchgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über das Single-Sign-On (SSO) der Österreichischen Ärztekammer. D.h. sie können sich zur Selbstevaluierung mit den gleichen Benutzerdaten anmelden, die Sie bspw. auch für Ihr Fortbildungskonto verwenden.

Der Fragebogen ist dynamisch gestaltet und passt sich im Laufe der Beantwortung an die Situation in Ihrer Praxis an. Auf diese Weise werden Ihnen kaum Fragen gestellt, die auf Ihre Praxis nicht zutreffen.

Selbstevaluierung - warum?

Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz (§118e ÄrzteG 1998) festgehalten. Die Qualitätskriterien selbst, der Evaluierungsablauf und die Führung des bundesweiten Qualitätsregisters werden in einer Verordnung beschrieben, die die Österreichische Ärztekammer erlassen hat.

Nähere Informationen zum gesetzlichen Rahmen finden Sie unter rechtliche Grundlagen.

Kleines 1x1 der Qualitätsevaluierung

Maßnahmen zur Qualitätssicherung schaffen die Grundvoraussetzung, um Qualität erzeugen zu können. Eine regelmäßige Qualitätsüberprüfung unterstützt den stetigen Verbesserungsprozess. Im kleinen „1x1 der ärztlichen Qualitätsevaluierung“ sind alle wesentlichen Kriterien der Qualitätssicherungsverordnung 2023 und Hygieneverordnung 2014 der österreichischen Ärztekammer kurz und prägnant auf den Punkt gebracht.
Wir hoffen, dass die Broschüre damit für Sie ein Wegweiser und Leitfaden ist. Bitte beachten Sie, dass die Broschüre den Stand der Qualitätssicherungs-Verordnung 2023 darstellt.

Zur Broschüre „1x1 der ärztlichen Qualitätsevaluierung“

Musterfragebogen

Zur Vorbereitung auf die Selbstevaluierung können Sie sich hier einen Musterfragebogen entsprechend Ihrem Fach- und Leistungsspektrum zusammenstellen.

Bitte beachten Sie, dass der Musterfragebogen rein zu Ihrer Information dient und nicht für die Selbstevaluierung verwendet werden darf.

Zum Musterfragebogen

Oft gestellte Fragen zur Evaluierung

Klicken Sie auf eine Frage um die Antwort anzeigen zu lassen.

> Wann muss ich meine Ordination evaluieren? - Stichtage der bisherigen Wellen

> Muss ich meine Ordination wirklich selbstevaluieren auch wenn ich kaum oder gar keinen Patientenkontakt habe, „nur“ Wahlarzt bin, nur sporadisch vor Ort bin, …?

> Wie kann ich mich evaluieren?

> Wie erfolgt die Anmeldung auf der Homepage zur Selbstevaluierung?

> Muss ich alle Kriterien der QS-VO erfüllen?

> Was bedeutet „Empfangen Sie Patienten-, Klienten-, Kunden“?

> Was bedeutet „gesprächsbasierte Behandlung“ bzw. „körperbezogene Behandlung“?

> Was ist der Unterschied zwischen Standardmäßigem und Definiertem Leistungsspektrum?

> Wieso wird nach der Trennung zwischen Arzt/Personal- und Patiententoilette gefragt?

> Welchen Behandlungsraumtyp habe ich in meiner Praxis?

> Wieso muss ich angeben ob ich Personal in der Ordination beschäftigt habe?

> Ich habe die Selbstevaluierung meiner Ordination ohne Mängeln komplettiert. Werde ich sofort zertifiziert?

> Ich habe im Zuge der Selbstevaluierung meiner Ordination Mängel angegeben. Was hat dies für Auswirkungen?

> Ich habe die Mitteilung erhalten, dass meine Ordination stichprobenartig überprüft wird. Weshalb wird meine Ordination überprüft? Wie ist das Auswahlverfahren der zu überprüfenden Ordinationen?

> Im Zuge meiner Ordinationsüberprüfung durch einen ärztlichen Qualitätssicherungsbeauftragten wurden Mängel festgestellt. Was hat dies für Auswirkungen?

> Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Mängel in meiner Ordination im Zuge der Mängelbehebung nicht behebe?

Selbstevaluierung - Fragen?

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖQMED sehr gerne hilfreich zur Seite. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Zusammenstellung häufiger Fragen und Antworten.